Steuerfrei: 3,10 €
Pro Arbeitstag darf der Arbeitgeber so viel zum Essen zuschießen, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Das ist seit Jahren gelebte Verwaltungspraxis der Finanzämter.
Essenszuschüsse an Mitarbeitende sind steuerlich begünstigt. Der Listenpreis ist deshalb nicht das, was am Ende in eurer Buchhaltung steht. Hier rechnest du nach und sehen, wie die Regeln funktionieren.
Zwei Stufen, zusammen bis zu 7,67 € pro Mitarbeiter und tatsächlichem Arbeitstag. Stand Oktober 2026.
Pro Arbeitstag darf der Arbeitgeber so viel zum Essen zuschießen, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Das ist seit Jahren gelebte Verwaltungspraxis der Finanzämter.
Für das Mittagessen gilt 2026 ein amtlicher Sachbezugswert. Der Arbeitgeber kann ihn pauschal mit 25 % Lohnsteuer (zuzüglich Soli und Kirchensteuer, zusammen etwa 27 bis 28 %) versteuern. Dann ist er auch sozialversicherungsfrei.
Der Zuschuss ist bei diesem Betrag gedeckelt. Bei teureren Gerichten steigt nur der Eigenanteil der Mitarbeitenden, nicht eure Belastung.
Speisen tragen seit 1. Januar 2026 einheitlich 7 % Umsatzsteuer. Getränke außer Milchgetränken weiter 19 %.
Der Arbeitgeber schießt bis zum steuerlichen Maximum zu, den Rest zahlen die Mitarbeitenden selbst. Preise sind unsere B2B-Vorschläge netto.
| Gericht | Preis | Zuschuss | Eigenanteil | Pauschalsteuer | Kosten Arbeitgeber |
|---|
Derselbe Netto-Vorteil über eine normale Gehaltserhöhung kostet deutlich mehr, weil Lohnsteuer und Sozialabgaben auf beiden Seiten anfallen.
| Abgabenlast Mitarbeiter | Kosten über Gehalt | Kosten über Zuschuss | Ersparnis pro Tag |
|---|---|---|---|
| 35 % | 14,16 € | 8,93 € | 5,23 € |
| 40 % | 15,34 € | 8,93 € | 6,41 € |
| 45 % | 16,73 € | 8,93 € | 7,80 € |
| Team | Ersparnis pro Monat | pro Jahr |
|---|
Annahmen: Netto-Vorteil 7,67 € pro Tag, 20 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, 20 Arbeitstage im Monat, mittlere Ersparnis 6,40 € pro Person und Tag. Rechenbeispiel, keine Steuerberatung. Die konkrete Anwendung bestätigt eure Steuerberatung, vor allem Kirchensteuersatz und Lohnbuchhaltungsprozess.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Steuerberatung.